Bauanträge
- Auszug aus dem Zwischenpachtvertrag Stadtverband / Verein
§ 29 Die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Einrichtungen
(1) Art und Umfang der Nutzung der Gartenparzelle ergeben sich aus dem Generalpachtvertrag, dem Bundeskleingartengesetz und den örtlichen Bebauungsplänen.
(2) Lauben sind der kleingärtnerischen Nutzung dienende Einrichtungen; sie dürfen nur in der zulässigen Größe an der im Gesamtplan vorgesehenen und vom Vorstand nach Abstimmung mit der Behörde örtlich bezeichneten Stelle errichtet werden.
(3) Im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden dürfen Lauben bzw. Laubentypen erstellt werden. Auf Antrag des Gartenpächters holt der Vorstand die erforderliche Baugenehmigung ein, diese gilt auch für An- und Umbauten. Bei der Bauausführung sind Abweichungen von der genehmigten Bauzeichnung unzulässig.
(4) Auf Gesetz beruhende Verpflichtungen sind bei der Bauausführung zu beachten. Die ordnungsgemäße Unterhaltung seiner Laube wird dem Gartenpächter zur besonderen Pflicht gemacht.
(5) Andere bauliche und sonstige Einrichtungen bedürfen vor Baubeginn der schriftlichen Genehmigung.
(6) Nicht genehmigte Einrichtungen sind zu entfernen.
(7) Die Laube ist ausreichend gegen Feuer- und Einbruch-Diebstahlschäden zu versichern.
Antrag auf Erlaubnis zum Bau
Bauanträge - im Wesentlichen müssen folgende Baulichkeiten beantragt werden:
- Bau einer Laube / Umbau einer Laube
- Errichtung eines Laubenanbaues
- Errichtung eines überdachten Freisitzes
- Errichtung einer Flächenpergola
- Errichtung einer Reiterpergola
- Aufstellen eines Gewächshauses
- Anbringung einer Markise
- Aufstellen eines Sichtschutzzaunes
- Bau einer Stützmauer
- Errichten einer Brüstung zur Pergola bzw. Flächenpergola
- Errichten einer freistehenden Brüstung
Baulichkeiten ohne Bauanträge für die keine Bauanträge erforderlich sind:
- Einfache Rankgerüste
- Rosenbögen
- Wasserschöpfbecken
- Feuchtbiotope
- Frühbeete
- Kräuterspiralen
- Einfach Tomatenhäuser
- Kleine Zierbrunnen
- Hochbeete
- Truhenbänke
- Planschbecken sind begrenzt erlaubt
Einverständniserklärung
zur Unterschreitung des minimalen Grenzabstandes von 2, 0 m beim Bau
- einer Laube
- eines Laubenanbaues
- eines überdachten Freisitzes
- eines Sichtschutzzaunes
Hinweis
Bauanträge und gegebenenfalls Einverständniserklärung sind über den Vereinsvorstand an den Stadtverband zu leiten!