03.04.2009
Zuwendungsbestätigung für Vereine
Kleingärtnervereine und -verbände, die gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung steuerlich gemeinnützig sind, können selbst Spenden entgegennehmen und dafür Spendenquittungen ausstellen.
Die Spende kann aus einer Sachzuwendung oder einem Geldbetrag bestehen. [strong]Keine Spende [/strong] ist die Zahlung des Mitgliedsbeitrages.Die [strong]Zuwendungsbestätigung [/strong] (früher Spendenbestätigung) hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen, der eine DIN-A4-Seite nicht überschreiten darf.Nachfolgend finden Sie Muster für entsprechende Zuwendungsbestätigungen.
Download:Spendgeld.pdf | Spendsach.pdf